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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von
Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres
Hauses.


2. Ein voller „à la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich ver-
einbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü verein-
bart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restau-
rantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z. B. Allergiker, Vege-
tarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie aus-
drücklich vertraglich vereinbart wurden.


3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder
Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnis-
gebühren werden extra berechnet.


4. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den
betreffenden Personen abzurechnen oder uns im voraus zur Verfügung zu
stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.


5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf
unserer vorherigen Zustimmung.


6. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der
Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene
Gäste wird der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen
berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls
wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste
eine zusätzliche Zahlung fällig.


7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche

Mehrwertsteuer enthalten ist.


8. Unsere Rechnungen können mit Kreditkarte, EC-Karte, in bar oder per
Überweisung beglichen werden. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag inner-
halb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zu begleichen.


9. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung werden 50% vom Endpreis

in Rechnung gestellt.


10. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen ent-
sprechen (z. B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veran-
staltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die
Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen.

Mitgebrachte Speisen oder Getränke müssen im Vorfeld besprochen werden.


11. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchge-
führt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den rei-
bungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses
oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt,
können wir vom Vertrag zurücktreten.

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